BGH zu Eigenbedarf: Alter allein ist noch kein Härtefall
Alter und lange Mietdauer genügen nicht - wer sich gegen den Rauswurf bei Eigenbedarf wehren will, muss gut begründen, warum ein Umzug unzumutbar ist. Pauschalen Urteilen schiebt der BGH einen Riegel vor.

Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung.
Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in



