Hintergrund -  "Wallstreet Market"

19.05.2021 UPDATE: 19.05.2021 06:00 Uhr 58 Sekunden

Das letzte Kapitel dieses spektakulären Kriminalfalls schreibt das Landgericht in Frankfurt am Main. Hier müssen sich die drei Männer, die gemeinsam das Darknet-Portal "Wallstreet Market" betrieben haben, jetzt wegen "bandenmäßigen Drogenhandels" vor Gericht verantworten. Einer von ihnen ist Martin F. aus Merchingen.

Der Prozess begann am 28. April. Angesetzt sind zunächst 15 Verhandlungstage, so dass mit einem Urteil nicht vor August zu rechnen sein dürfte.

Bis dahin wartet viel Arbeit auf die Justiz, die es hier mit einem bislang einmaligen Fall zu tun hat, dessen Ausgang schwer vorhersehbar scheint. Denn bei der juristischen Bewertung stehen verschiedene Argumente im Raum:

André Miegel, Fachanwalt für Strafrecht, betonte: "Wir haben ja mit dem ,Wallstreet Market‘ einen Präzedenzfall, und einer der Gründe, warum man bestraft, ist ja auch eine Abschreckungswirkung, quasi Nachahmung zu vermeiden. Auf der anderen Seite wiederum muss man aber auch zugutehalten, dass Martin F. Aufklärungshilfe betrieben hat. Da sei bei der Strafzumessung zu überlegen: Belohne ich die Aufklärung oder sanktioniere ich quasi die Art der Kriminalität, um Abschreckung zu betreiben?"

Vor diesem Hintergrund stehen auch der Justiz spannende Wochen bevor, zumal die ganze Welt auf Frankfurt schaut. Dem Urteil wird nämlich große Bedeutung beigemessen für die künftige Rechtsprechung im bisher noch wenig beackerten Feld der Cyberkriminalität.

> Anm. der Redaktion: Welches Strafmaß ist für eine solche Straftat vom Gesetzgeber – im Falle der Verurteilung – vorgesehen? Für das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe pro Tat vor!