Hintergrund Solar Dilsberg

07.10.2021 UPDATE: 07.10.2021 20:00 Uhr 33 Sekunden

> Die "Erhaltung baulicher Anlagen" ist in Paragraf 172 Baugesetzbuch geregelt und kann von einer Kommune mit einer sogenannten Erhaltungssatzung geregelt werden oder – wie in Dilsberg – als Teil eines Bebauungsplans. Im Plan "Dilsberg 1. Änderung" heißt es, dass es eine große Anzahl erhaltenswerter baulicher Anlagen gibt. Wenn diese abgerissen, umgebaut oder geändert werden sollen, darf die Stadt die Genehmigung versagen – zum Beispiel, wenn die bauliche Anlage alleine oder im Zusammenhang das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder wenn diese von städtebaulicher, insbesondere ortsgeschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Vorschriften sollen der Erhaltung des Ortskerns dienen. Kommunen können mit Erhaltungssatzungen Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen schützen. Es gibt drei Schutzziele, die eine Erhaltungssatzung rechtfertigen: die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets ("kommunaler Denkmalschutz"), den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, oder die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen. cm