Hintergrund - Schotterwüsten
Das sagt das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Jüngst hat die Stadt Leimen in einer Pressemitteilung auf die im vergangenen Sommer veränderte Landesbauordnung zum Thema "Steingärten" verwiesen. Denn laut dem Paragrafen des Landes Baden-Württemberg müssen nun "nichtüberbaute Flächen von bebauten Grundstücken Grünflächen sein." Damit bittet die
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