Hintergrund - Schild-Streit von Neckargemünd

18.08.2019 UPDATE: 19.08.2019 06:00 Uhr 41 Sekunden

Der Schild-Streit von Neckargemünd währt schon etwa ein Jahr. Es geht um ein Schild, das ab dem Jahr 2002 am Eingang der Grundschule in der Weststadt hing. Es wies bislang darauf hin, dass das Spielen auf dem Pausenhof für Kinder bis 14 Jahre montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie von 14.30 bis 18.30 Uhr erlaubt ist.

Lange störte das niemand - bis zum vergangenen Jahr. Da meldete sich die Grundschule und teilte mit, dass das Spielen auf dem Schulhof für "fremde" Kinder, die zum Beispiel in Neckargemünd Urlaub machen, während der Unterrichtszeit nicht erlaubt sein sollte. Sie könnten den Unterricht stören. Deshalb beschloss der Gemeinderat vor einem Jahr, dass der Schulhof nur noch nachmittags freigegeben wird, wenn kein Unterricht mehr ist.

Doch dieser Kompromiss scheiterte. Die Grundschule lehnte auch dies ab. Weil keine Einigung erzielt wurde, musste das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden.

Das Ergebnis: Eine Öffnung am Nachmittag ist möglich. Diese und eine zusätzliche Öffnung von 8.30 bis 13.30 Uhr an schulfreien Tagen - also in den Ferien und auch am Wochenende - beschloss der Gemeinderat im vergangenen Herbst. Dagegen wehrten sich Anwohner. (cm)