Hintergrund Rückzug Fritz Kuhn

07.01.2020 UPDATE: 07.01.2020 06:00 Uhr 29 Sekunden

Die Altersregelung "Lex Kuhn"

Im Oktober 2015 beschloss der Landtag mit den Stimmen der grün-roten Regierungsfraktionen eine Neuregelung der Altersgrenze von Bürgermeistern, die die Opposition damals als "Lex Kuhn" (lat. "Gesetz Kuhn") ablehnte.

Der Inhalt: Zuvor mussten Bürgermeister vor ihrem 65. Geburtstag gewählt werden und mit dem 68. Geburtstag aus dem Amt scheiden. Nach der neuen Regelung heißt es in der Gemeindeordnung (§46,1): "Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben". Das Amt ausführen dürfen Bürgermeister seither bis zum 73. Geburtstag.

Kritiker mutmaßten, die Regelung sei maßgeschneidert für Fritz Kuhn. Der Grüne feiert am 29. Juni 2020 seinen 65. Geburtstag – und wäre damit nach alter Regelung nicht mehr als Kandidat zugelassen. Niemand ahnte 2015, dass Kuhn freiwillig verzichten würde. sös