Hintergrund - RNF

15.01.2020 UPDATE: 15.01.2020 16:23 Uhr 37 Sekunden

Die Grundlage für die Weiterführung des RNF wurde im November vom Land Baden-Württemberg beschlossen: Der Landtag stellte für die sieben "Must-Carry-Sender" eine Fördersumme von 8,4 Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2020/21 ein. Zudem steuert die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) eine Infrastruktur-Förderung von 1,5 Millionen Euro pro Jahr bei. Bei linearer Verteilung hätte so jeder Sender im Land eine Summe von etwa 814.000 Euro pro Jahr aus Fördergeld zur Verfügung. Die exakten Fördermodalitäten stehen bisher noch aus.

"Diese Aussicht, die sich erst in der zweiten November-Hälfte 2019 auftat, eröffnete die Möglichkeit eines tragfähigen Sanierungskonzepts", sagte Insovenzverwalter und Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch von der Mannheimer Kanzlei Ernestus. "Sicherlich ist der Abbau von Mitarbeitern nie das Ziel eines Unternehmens, im Fall von RNF war dies aber der zweite essenzielle Baustein, um zum Ziel zu kommen. Im Zusammenspiel mit der Förderung war es nun möglich, auf Grundlage der Wirtschaftsdaten des Jahres 2019 eine ausgeglichene Planbilanz für ein neues Unternehmen aufzustellen."