Hintergrund Lebensmittelkontrollen

11.12.2019 UPDATE: 11.12.2019 14:11 Uhr 39 Sekunden

Ein fieser Geruch, ein komischer Beigeschmack, böse Überraschungen in der Verpackung: Lebensmittel können Fehler haben - und Verbraucher können sich dann beschweren. Drei mögliche Anlaufstellen gibt es, wie die Verbraucherzentralen erklären:

> Händler: Der sicherste und oft auch einfachste Weg. Ist Ware nicht einwandfrei, muss der Händler sie ersetzen oder das Geld erstatten. Das gilt auch dann, wenn der Kunde das Problem erst daheim oder beim Verzehr bemerkt. Kassenbon aufbewahren lohnt sich also.

> Behörden: Sie sind vor allem bei grundsätzlichen Problemen eine gute Anlaufstelle - Mogelpackungen etwa, oder falsche Herkunftsangaben. Und auch wenn Beschwerden anderswo nicht fruchten, können Verbraucher diesen Weg wählen. Doch Achtung: Je nach Land und Problem sind unterschiedliche Behörden zuständig. Das Amt für Lebensmittelüberwachung zum Beispiel, vielleicht aber auch das Ordnungs- oder Veterinäramt.

> Hersteller: Das kann helfen - einen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung gibt es jedoch nicht. Verärgerte Kunden können nach Angaben der Verbraucherschützer aber auf Kulanz hoffen. Oft gibt es dann sogar sehr großzügigen Ersatz.