Hintergrund Gastronomie Neckar-Odenwald-Kreis 2

14.10.2021 UPDATE: 14.10.2021 06:00 Uhr 35 Sekunden

> 650 Euro für den Wirt und 200 für den Gast: Das ist in Baden-Württemberg der Bußgeld-Regelsatz für Verstöße gegen die 3G-Regel. Der Bußgeldrahmen reicht von 500 bis 10.000 Euro für Betreiber bzw. von 150 bis 1000 Euro für Besucher. Strafe zahlen mussten im Landkreis aber bislang wohl nur wenige. "Bei den durchgeführten Kontrollen wurden kaum beziehungsweise nur marginale Verstöße festgestellt", teilte die Pressesprecherin der Stadt Mosbach, Meike Wendt, auf RNZ-Nachfrage mit. Auch in Buchen seien kaum Verstöße bekannt geworden, sagte Fachbereichsleiterin Simone Schölch.

> Mehr als Stichproben sind aber wohl kaum möglich: Flächendeckende Kontrollen finden in den Städten und Gemeinden der Region nicht statt. Dafür fehlt den zuständigen Ordnungsämtern schlicht das Personal. Meike Wendt bringt noch einen anderen Aspekt ins Spiel: "In den letzten Monaten war die Situation aufgrund der Außenbewirtungen bislang auch recht entspannt. Da standen Beratung und Unterstützung der Gastronomen im Vordergrund." rüb