Hintergrund - Friedhofkapelle

22.01.2020 UPDATE: 22.01.2020 06:00 Uhr 56 Sekunden
Beim Einbau der neuen, großflächigen Fenster wurde der Unterschied zu den kleinen, bunten Fenstern besonders deutlich. Foto: Geschwill

> Die Fenster der Friedhofskapelle wurden im Dezember vergangenen Jahres ausgetauscht. Dabei hatte die Bammentaler Firma Pabst Metallbau einiges zu tun. Immerhin umfassen die Scheiben allein auf der Süd- und Nordseite der Kapelle eine Fläche von insgesamt 130 Quadratmetern. Die Fensterwände sind 5,60 bis 6,70 Meter hoch. Bei den neuen Scheiben handelt es sich nun um eine zweifach Isolierverglasung, der Milchglasteil geht bis zu einer Höhe von 2,30 Metern. Ebenfalls ausgetauscht wurden die Fenster im Rundbogen und über der Eingangstür der Friedhofskapelle. Auch wurden die Türen erneuert. All das hat nach Angaben der Stadtverwaltung rund 140.000 Euro gekostet. Als "fast fertig" bezeichnet Bauamtsleiter Michael Benda die Arbeiten. Zwei Scheiben über dem Haupteingang würden noch fehlen. Diese mussten neu geordert werden. Zudem sollen die Fenster an der Südseite der Kapelle noch einen Sonnenschutz bekommen, auch Verputz- und Malerarbeiten stünden noch aus.

> Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Dieses gilt auch für Bauwerke, wenn sie Werke der Bau-Kunst sind. "Nach der Rechtsprechung liegt ein Baukunstwerk vor, wenn es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt und das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist oder sich vom durchschnittlichen Architektenschaffen abhebt", heißt es in einem Merkblatt der baden-württembergischen Architektenkammer. Ist das Urheberrecht durch einen Dritten verletzt worden, so kann der Urheber etwa die Beseitigung der Beeinträchtigung und unter Umständen auch Schadensersatz verlangen. Dabei müssen allerdings die Interessen des Urhebers und die des Eigentümers abgewogen werden. Das Urheberrecht kann vererbt werden und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. (aham)