Plus Haus modernisiert

BGH prüft Mieterhöhung für Hartz-IV-Empfänger

Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die Mieter teuer werden. Eine Härtefall-Regelung soll Menschen, die sich ihre Wohnung ohnehin kaum leisten können, vor drastischen Mieterhöhungen schützen. Aber wer kann sich darauf berufen?

09.10.2019 UPDATE: 09.10.2019 07:58 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Haus modernisiert
Dachausbau und Sanierung eines Altbaus. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin und seine Vermieterin streiten vor dem Bundesgerichtshof um eine deutliche Mieterhöhung. Foto: Lothar Ferstl/dpa

Karlsruhe (dpa) - Muss ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin wegen einer deutlichen Mieterhöhung seine Wohnung aufgeben? Die Vermieterin hat das Haus modernisieren lassen und will von dem Mann nun 240 Euro mehr im Monat.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) versucht sie in höchster Instanz, ihre Forderung durchzusetzen (Az. VIII ZR 21/19). Grundsätzlich dürfen Modernisierungskosten bis zu einer

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+