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EuGH: Websites beim "Like"-Button mit in der Verantwortung

Luxemburg (dpa) - Websites, die Facebooks "Like"-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof nahm die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein.

29.07.2019 UPDATE: 29.07.2019 11:58 Uhr 17 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Websites, die Facebooks "Like"-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof nahm die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem

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