Plus

EuGH: Google muss sensible Infos nicht zwingend löschen

Luxemburg (dpa) - Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links, die zu Webseiten mit heiklen Informationen führen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit der Nutzer zu schützen, befanden die Luxemburger Richter. Hintergrund sind Fälle aus Frankreich, wo Bürger bei Google beantragt hatten, bestimmte Informationen bei Suchen nach ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen. Dabei ging es etwa um eine satirische Fotomontage.

24.09.2019 UPDATE: 24.09.2019 12:13 Uhr 19 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links, die zu Webseiten mit heiklen Informationen führen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit der Nutzer zu schützen, befanden die Luxemburger Richter.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+