Plus

BGH geht eher nicht von Rechtsmissbrauch bei Umwelthilfe aus

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen. Ein Autohaus, das erfolgreich von der Umwelthilfe verklagt wurde, hat die Frage vor den BGH gebracht. Es wirft der DUH unter anderem vor, mit ihren Abmahnungen und Gerichtsverfahren hauptsächlich Geld für andere Zwecke machen zu wollen.

25.04.2019 UPDATE: 25.04.2019 14:23 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen. Ein Autohaus, das erfolgreich von der Umwelthilfe verklagt wurde, hat die Frage vor den

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+