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BGH: Bei Eigenbedarfskündigungen jeden Härtefall prüfen

Karlsruhe (dpa) - Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann - oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und "nicht in gebotener Tiefe" gelöst werden.

17.04.2019 UPDATE: 17.04.2019 13:03 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann - oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten

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