Kein Schadenersatz für künstlich hinausgezögerten Tod
Ein dementer Mann liegt die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett, nur eine Magensonde zögert den Tod hinaus. Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen, meint der Sohn - und strengt einen beispiellosen Schmerzensgeld-Prozess an. Aber der BGH will nicht Gott spielen.
Karlsruhe (dpa) - Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie den Tod eines Patienten durch lebenserhaltende Maßnahmen hinauszögern und damit dessen Leiden künstlich verlängern.
Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in einem bisher beispiellosen Schadenersatz-Prozess entschieden. (Az. VI ZR 13/18)
"Das Urteil über den Wert eines Lebens
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