Plus Beispielloses BGH-Urteil

Kein Schadenersatz für künstlich hinausgezögerten Tod

Ein dementer Mann liegt die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett, nur eine Magensonde zögert den Tod hinaus. Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen, meint der Sohn - und strengt einen beispiellosen Schmerzensgeld-Prozess an. Aber der BGH will nicht Gott spielen.

02.04.2019 UPDATE: 02.04.2019 08:03 Uhr 3 Minuten, 2 Sekunden
Bundesgerichtshof
Die schwierige Frage, ob Ärzte für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende finanziell geradestehen müssen, beschäftigt den Bundesgerichtshof. Foto: Fabian Sommer/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie den Tod eines Patienten durch lebenserhaltende Maßnahmen hinauszögern und damit dessen Leiden künstlich verlängern.

Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in einem bisher beispiellosen Schadenersatz-Prozess entschieden. (Az. VI ZR 13/18)

"Das Urteil über den Wert eines Lebens

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