Plus Asylbewerber

EuGH: Unterbringung in Ungarns Transitlager ist Haft

Ungarn setzt in der Flüchtlingspolitik auf Abschreckung. Asylbewerber werden in Container-Lagern ohne Bewegungsfreiheit untergebracht, Asylanträge nicht geprüft. Nun schreitet das höchste EU-Gericht ein.

14.05.2020 UPDATE: 14.05.2020 14:28 Uhr 3 Minuten, 7 Sekunden
Transitlager für Asylbewerber
Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch ein Lager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien. Foto: Sandor Ujvari/MTI/AP/dpa

Luxemburg (dpa) - Grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.

Dies gilt unter anderem für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber im mit Stacheldraht gesicherten Container-Lager Röszke. Die Bedingungen in der Zone an der serbischen Grenze seien als Haft einzustufen, urteilten die Richter. Dafür müsse jedoch

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