EuGH: Unterbringung in Ungarns Transitlager ist Haft
Ungarn setzt in der Flüchtlingspolitik auf Abschreckung. Asylbewerber werden in Container-Lagern ohne Bewegungsfreiheit untergebracht, Asylanträge nicht geprüft. Nun schreitet das höchste EU-Gericht ein.
Luxemburg (dpa) - Grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.
Dies gilt unter anderem für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber im mit Stacheldraht gesicherten Container-Lager Röszke. Die Bedingungen in der Zone an der serbischen Grenze seien als Haft einzustufen, urteilten die Richter. Dafür müsse jedoch
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