Plus Anti-Terrorbekämpfung

Karlsruhe begrenzt Zugriff auf persönliche Daten

Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen darf der Staat Auskünfte über Handy- und Internetnutzer einholen. Karlsruhe ging das schon vor Jahren zu weit. Jetzt schreiten die Richter zum zweiten Mal ein.

17.07.2020 UPDATE: 17.07.2020 09:43 Uhr 2 Minuten, 53 Sekunden
Daten von Handynutzern
Wieviel Daten dürfen Ermittler sammeln? Das will das Bundesverfassungsgericht klären. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt die persönlichen Daten von Handy- und Internetnutzern besser vor staatlichem Zugriff.

Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen sogenannte Bestandsdaten zwar auch künftig zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Bis spätestens Ende 2021 müssen aber höhere Hürden eingezogen werden. Die bisherigen

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