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Gericht stuft Bushido-Album als jugendgefährdend ein

Köln (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album "Sonny Black" auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.

02.09.2016 UPDATE: 02.09.2016 14:36 Uhr 17 Sekunden
Bushido
Bushido 2014 in einem Gerichtssaal in Berlin. Foto: Bernd von Jutrczenka

Köln (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album "Sonny Black" auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.

Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das

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