Sinsheim/Ittlingen

Banküberfall geschah wohl aus Geldnot

24-Jähriger räumt Tat vor dem Landgericht ein und nennt Schulden als Motiv - Die Überfälle auf zwei Tankstellen leugnet er

26.03.2019 UPDATE: 27.03.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden

Zahlreiche Polizisten waren nach dem Überfall auf die Reihener Sparkasse an den Tatort geeilt. An diesem 19. Oktober konnte der mutmaßliche Täter ins Elsass flüchten, drei Wochen später wurde er in Sinsheim festgenommen. Archiv-Foto: Christian Beck

Von Christian Beck

Sinsheim/Ittlingen. "Wie würdet ihr am besten eine Bank überfallen und ausrauben? Wie lange sitzt man dafür im Gefängnis?" Laut den Erkenntnissen der Kriminaltechniker hatte ein 24-Jähriger diese und weitere derartige Fragen bei Google eingegeben. Vor dem Landgericht Heidelberg gestand er am Dienstag, im Oktober 2018 die Sparkasse-Filiale in Reihen überfallen zu haben. Weitere Raubüberfälle auf jeweils eine Tankstelle in Sinsheim und Ittlingen bestritt er jedoch.

Die Aufregung an jenem 19. Oktober war beinahe in ganz Sinsheim zu spüren: Hubschrauber kreisten am Himmel, zahlreiche Streifenwagen waren im Stadtgebiet unterwegs, Polizisten beobachteten auch den Verkehr an den Autobahnanschlussstellen. Doch zumindest an diesem Freitag war der Sinsheimer den Einsatzkräften nicht ins Netz gegangen. Vor Gericht stellte sich nun heraus, dass der Angeklagte über Weiler und Eppingen bis ins Elsass geflohen war. Am 10. November konnte die Polizei ihn schließlich in Sinsheim festnehmen.

Dass er drei Wochen zuvor die Bankfiliale überfallen hatte, räumte er im Rahmen einer schriftlichen Erklärung ein, die sein Anwalt Jörg Becker verlas. Daraus geht hervor, dass er sein geringes Einkommen, das er als Fachkraft für Lagerlogistik in einem Möbelhaus bezog, mit Krediten aufbesserte. So häuften sich jedoch über 25.000 Euro Schulden an. Vor diesem Hintergrund habe er schließlich keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als eine Bank zu überfallen.

Knapp 16.000 Euro erbeutete er dabei, eine Bankangestellte und eine Kundin waren zu diesem Zeitpunkt in der mittlerweile geschlossenen Filiale. Beide beschreiben den Täter als ruhig und nicht brutal. Eine Schreckschusspistole - sie erwies sich im Nachhinein als nicht geladen - hätte er gezeigt, damit aber nie auf eine Person gezielt. "Ich hatte das Gefühl, er kennt sich aus", erklärte die Bankangestellte.

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Beide Frauen, die den Überfall miterlebt haben, gaben an, die Ereignisse relativ gut verkraftet zu haben. Ebenso eine junge Verkäuferin und deren Freund, die im September beim Überfall auf die Tankstelle in Ittlingen dabei waren. Etwa 740 Euro erbeutete der Täter damals. Die Kassiererin der Raiffeisen-Tankstelle - diese war bereits im Januar letzten Jahres überfallen worden - klagt dagegen über massive gesundheitliche Beschwerden, die sich als Folge ergeben hätten. Auch sie war mit einer Schreckschusswaffe bedroht worden und hatte dem Räuber rund 1300 Euro ausgehändigt. Vor Gericht tritt sie als Nebenklägerin auf.

Doch hat der 24-Jährige auch die beiden Tankstellen überfallen? Er selbst leugnet dies. Polizisten, die vor Gericht als Zeugen geladen waren, vertraten eine andere Überzeugung. Teilweise sei die Kleidung bei den Taten dieselbe gewesen, das belegten Bilder von Überwachungskameras. Und auch die Art, wie er die Waffe gehalten hat, sei immer die gleiche, erklärte ein Kriminalhauptkommissar: "schräg von oben, wie in einem Film." Darüber hinaus habe sich der Täter in allen drei Fällen das Geld in einen Rucksack einräumen lassen, um selbst möglichst wenig anzufassen. Und auch die Handydaten belasten den Anklagten laut Ermittlungsführer: Zum Zeitpunkt des Überfalls auf die Tankstelle in Sinsheim sei sein Smartphone in der entsprechenden Funkzelle eingewählt gewesen.

Einen Teil des erbeuteten Geldes zahlte der Angeklagte offenbar ein, um Schulden zu begleichen. Für rund 9000 Euro kaufte er Goldbarren, die teilweise gefunden wurden. Den Banküberfall bereut er laut Erklärung sehr und möchte sich bei den zwei Frauen entschuldigen. Momentan sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt. Wie lange er für die Tat im Gefängnis bleiben muss, klärt sich voraussichtlich am Freitag, 5. April, dann soll das Urteil gesprochen werden.

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