Urteil nach Karlsplatz-Schlägerei gefallen
Der Schläger erschien nicht zum Gerichtsprozess. In Abwesenheit erhielt er ein Jahr Haft auf Bewährung.

Sinsheim. (cba) Der Mann, über den nur wenig bekannt wurde – schließlich war er nicht vor Gericht erschienen, als ihm jetzt der Prozess gemacht wurde – soll im September 2019 mit zwei weiteren Mittätern auf einen anderen Mann eingeschlagen haben, der von der Begegnung in einer Bar am Karlsplatz eine ausgekugelte Schulter, Schürfwunden und ein Hämatom davon getragen haben soll.
Anwalt kennt Mandant nicht
Zwar kam der Angeklagte einfach nicht ins Amtsgericht, seinem Urteil konnte er dennoch nicht entkommen. Verurteilt wurde er in Abwesenheit zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Zusätzlich hat er 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verrichten. Außerdem soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Das Amtsgericht verhandelte ohne den Beschuldigten, und die drei Zeugen, die geladen waren, wurden ungehört entlassen.
Auch der Verteidiger sagte, er habe seinen Mandanten bislang noch niemals gesehen und wisse auch nicht mitzuteilen, wo sich der Angeklagte, dem wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung der Prozess gemacht werden sollte, zum Zeitpunkt der Verhandlung befand. Auch wusste der Verteidiger nicht, ob sich sein Mandant innerhalb der gesetzten Frist noch melden würde.