Bodo Schiffmann. Screenshot: Berthold Jürriens
Sinsheim. (cbe) Die GRN möchte Dr. Bodo Schiffmann offenbar so schnell wie möglich los werden: Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt betreibt seine Praxis in Räumen, die zum Sinsheimer Krankenhaus gehören. Nachdem ihm im Dezember gekündigt worden war, soll er nun in Kürze eine Räumungsklage erhalten. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Schriftsatz der Räumungsklage bei einer Anwaltskanzlei beauftragt. Sie wird dort aktuell abgestimmt und wird innerhalb der nächsten Tage beim Gericht eingereicht", erklärte GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger auf Nachfrage.
Eine konkrete Frist sei Schiffmann nicht gesetzt worden. Das Gericht setze in der Regel erst bei der Urteilsverkündung eine endgültige Frist, teilt Burger mit. Schiffmann habe nach geltendem Recht vier Wochen Zeit, um Revision einzulegen. "Ich hoffe allerdings, dass die Vernunft siegt", sagt Burger. Ein Auszug wäre der "logische Schritt, nachdem er nicht mehr mit uns kooperiert und seinen Kassensitz zurückgegeben hat". Daneben kritisiert Burger auch Schiffmanns "Querdenker-Aktivitäten in seiner HNO-Praxis auf unserem Grundstück, die wir nicht unterstützen".
Schiffmann erklärt auf Nachfrage, dass ihm von einer Räumungsklage bislang nichts bekannt ist. Sollte er sie erhalten, werde er sie an seinen Anwalt weiterleiten. Der Arzt rechnet mit einer juristischen Auseinandersetzung, die Jahre dauert. Aus eigenem Entschluss werde er die Praxisräume nur verlassen, wenn er von der GRN Geld erhalte. Denn er habe zahlreiche medizinische Einbauten bezahlt, die extra für die Räume angefertigt wurden und nicht an anderen Orten verwendet werden könnten. Ein solches Angebot habe er bislang aber noch nicht erhalten.
Schiffmann hat darüber hinaus ein 13-seitiges Schreiben an die Approbationsbehörde öffentlich gemacht. Darin beruft er sich unter anderem darauf, dass er seinem Gewissen und seinen Patienten verpflichtet ist. Die Approbationsbehörde hatte im Dezember ein Anhörungsschreiben an Schiffmann verschickt, unter anderem, weil er Patienten Atteste ausgestellt hatte, die sie von der Maskenpflicht befreien. Er soll die Patienten aber nicht untersucht haben. Schiffmann rechnet damit, dass es einige Jahre dauert, bis die Frage geklärt ist, ob ihm seine Approbation entzogen wird.