Weil die Oma pflegt, muss sie bezahlen
Veronika Buchholz kümmert sich um ihre Enkelin mit Behinderung und versucht seit Jahren, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen

Der Schriftverkehr ernüchtert Veronika Buchholz: Die 71-Jährige betreut ihre Enkelin Claudia. Wäre sie ihre Mutter, müsste sie keine Rundfunkgebühr bezahlen. Da sie deren Oma ist, wurde die Befreiung aber abgelehnt. Foto: Christian Beck
Von Christian Beck
Sinsheim-Weiler. Den Rundfunkbeitrag zahlen wohl die wenigsten besonders gerne. Und manche müssen es auch nicht: Menschen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten, können eine Befreiung beantragen. Auch Claudia muss nichts bezahlen. Denn die junge Frau, die jeden, den sie sympathisch findet, sofort
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