Wie weit darf ein Bürgermeister gehen?
Ist der Chef des Rathauses berechtigt, "Zwang auszuüben"

Da war wieder Ruhe eingekehrt: Das Rathaus während der Gemeinderatsitzung vom vergangenen Mittwoch, als es zwischen einem Bürger und dem Bürgermeister zum Eklat gekommen war. Foto: Christiane Barth
Epfenbach. (cba) Der Vorfall bei der jüngsten Gemeinderatssitzung im Rathaus, bei der es zwischen einem Bürger und Bürgermeister Joachim Bösenecker zum Eklat gekommen war, hat die Frage aufgeworfen, wie weit ein Verwaltungschef gehen darf. Der Chef des Rathauses hatte Körpereinsatz gezeigt, um den Bürger vom Stuhl zu ziehen, während dieser lieber sitzen bleiben wollte. Ist der Bürgermeister
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