Wurde der Meterstock nicht nur zum Messen genutzt?
Rentner musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten - Verfahren endet mit Freispruch
Sinsheim/Neckarbischofsheim. (ubk) "In dubio pro reo" – im Zweifel zugunsten des Angeklagten: Dieses eherne, auf der römischen Rechtsphilosophie basierende Prinzip "feierte" einmal mehr fröhliche Urständ’. Nach dreistündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht Sinsheim war einem 80-jährigen Rentner aus Neckarbischofsheim letztlich nicht nachzuweisen, dass er im Dezember des vergangenen Jahres im
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