Für diese Plätze gilt ein "Verweilverbot" an Silvester
Zum Jahreswechsel dürfen sich an einigen Orten der Region nicht mehr als zehn Personen versammeln.
Region Heidelberg. (cm) Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat für mehrere Städte und Gemeinden eine "Allgemeinverfügung zum Verbot des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen" erlassen. Diese gilt von Silvester, 15 Uhr, bis Neujahr, 9 Uhr. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, wurde dadurch in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden das in
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