Auf dem Lohplatz sind Parkplätze bei einer Sperrung des Neckarlauers wegen Großveranstaltungen Mangelware. Foto: Alex
Von Christoph Moll
Neckargemünd. Das Parken in Neckargemünd bleibt ein Dauerthema: Erst der Parkplatz-Boykott durch Lehrer, dann die Strafzettel für Stadträte und nun wurde ein weiterer spezieller Fall bekannt – nämlich jener von Uwe Siefert. Der 55-jährige Wiesenbacher ist Steuerberater, betreibt seit dem Jahr 2006 ein Büro in der Neckargemünder Hauptstraße und sieht sich als Opfer der Knöllchenverteilwut durch die Stadt.
Für sein Auto hat Siefert seit vielen Jahren einen "Parkausweis L", der für den Neckarlauer und den Lohplatz gilt. Während des Weihnachtsmarkts 2018 war der Neckarlauer gesperrt, sodass nur noch der Lohplatz zur Verfügung stand, auf den alle Parkscheininhaber ausweichen sollten. Weil Siefert dort keinen Parkplatz mehr fand, parkte er auf dem Hanfmarkt, auf dem seinerzeit noch ein Parkscheinautomat stand – in der Annahme, dass dies in dieser Ausnahmesituation auch ohne Parkschein möglich ist und das gut sichtbare Einlegen seines "Parkausweises L" ausreicht. In den Jahren zuvor habe er dies auch getan und nie ein Knöllchen erhalten.
Ärgert sich über die Stadt: Uwe Siefert. Foto: AlexDoch Pustekuchen! Als er zu seinem Wagen zurückkehrte, fand er daran ein Knöllchen wegen einer Ordnungswidrigkeit über ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Dagegen ging der Steuerberater vor – letztlich ohne Erfolg. Der Wiesenbacher findet: "In Neckargemünd gibt es ein strukturelles Vollzugsdefizit".
Eigentlich sollte Uwe Siefert Anfang Februar wegen seines Knöllchens vor Gericht erscheinen. Es war bereits ein Verhandlungstermin angesetzt, doch der Steuerberater zog seinen Einspruch zurück. Denn es wurde nur er geladen, kein Vertreter der Stadt und keine Zeugen. Dies habe darauf hingedeutet, dass das Vorgehen des Vollzugsdiensts rechtens war, so Siefert. Er zahlte das Knöllchen, um Gerichtsgebühren von 250 Euro und Kosten für seinen Rechtsanwalt von 350 Euro zu vermeiden. "Das war mir die Sache dann doch nicht wert", sagt er.
Die Stadt hatte argumentiert, dass bei einer vollen Belegung des Lohplatzes kein Anspruch auf einen Parkplatz auf anderen Stellflächen besteht. Siefert entgegnete, dass die Hälfte der Parkplätze wegen des Weihnachtsmarkts über mehrere Tage nicht zur Verfügung stand und er Fingerspitzengefühl erwarte. "Es handelt sich um eine Ausnahmesituation, in der es gerechtfertigt ist, den Parkausweisinhabern ein Ausweichen auf andere Parkplätze – ausnahmsweise – zu gestatten", argumentierte Sieferts Rechtsanwältin. Und weiter: "Diese Auffassung vertrat wohl auch der Ordnungsdienst in den Jahren zuvor. Es würde einer bürgernahen Vorgehensweise entsprechen, wenn der Betroffene vom Ordnungsdienst lediglich darauf hingewiesen worden wäre, dass dieses Parken künftig nicht mehr geduldet wird."
Die Stadt entgegnete, dass die "Beweislage eindeutig und der Verstoß rechtlich absolut korrekt" sei. Der Parkausweis sei für den Hanfmarkt nicht gültig gewesen. Diese Auffassung habe auch das Gericht gegenüber seiner Rechtsanwältin bestätigt, erzählt Siefert: "Es hieß zudem: Wenn man einen Parkausweis kauft, wisse man, dass dieser zu bestimmten Zeiten nicht nutzbar ist."
"Auf Neckarlauer und Lohplatz gibt es keine garantierten Parkplätze", betont Stadtsprecherin Petra Polte. "Dies ist auch bei einer Monatssumme von zehn Euro – das heißt rund 30 Cent am Tag – nichts, was der Nutzer erwarten kann." Wer mit der "Parkberechtigung L" für Neckarlauer und Lohplatz am Hanfmarkt parkt, werde verwarnt. Im "Normalbetrieb" komme es aber eigentlich nie vor, dass Parkflächen für die berechtigten Nutzer überfüllt sind. Am Neckarlauer könne dies in der Tourismuszeit der Fall sein. "Auf dem Lohplatz sind normal immer einzelne Parkplätze frei", so Polte. "So ein Fall wie bei Herrn Siefert kommt eigentlich so gut wie nie vor, da sich die Nutzer darauf einstellen, wenn die Bereiche für Veranstaltungen genutzt werden." Diese seien zum Teil Monate im Voraus angekündigt, zusätzlich stünden die Schilder mindestens 72 Stunden vor der Sperrung.