Vorstellungen des "Circus Baruk" dürfen stattfinden
Mindestabstand zu Chemiewerk in Dossenheim gilt nicht
Dossenheim/Heidelberg. (van/dw/cm) Die gute Nachricht für den "Circus Baruk" kam am Mittwoch gegen 10.30 Uhr: Der Dritte Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim hat entschieden, dass die Vorstellungen stattfinden dürfen und damit einen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe gekippt. Dieses hatte die eigentlich für den vergangenen Freitag vorgesehene Premiere des Zirkus
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