Plus Gericht gab Manege frei

Vorstellungen des "Circus Baruk" dürfen stattfinden

Mindestabstand zu Chemiewerk in Dossenheim gilt nicht

30.05.2019 UPDATE: 31.05.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden

Clown Aljoscha, hier mit Kamel Caruso, war die Freude über die Entscheidung anzusehen. Foto: Alex

Dossenheim/Heidelberg. (van/dw/cm) Die gute Nachricht für den "Circus Baruk" kam am Mittwoch gegen 10.30 Uhr: Der Dritte Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim hat entschieden, dass die Vorstellungen stattfinden dürfen und damit einen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe gekippt. Dieses hatte die eigentlich für den vergangenen Freitag vorgesehene Premiere des Zirkus

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.