Der Pfeil weist die Richtung zum Leimener Dr. Ulla-Schirmer-Haus, hinein geht es aber nur mit frisch absolviertem Corona-Schnelltest. Foto: Alex
Von Sabrina Lehr
Leimen. Seine Angehörigen nach Belieben in Pflegeheimen zu besuchen, ist seit Montag offiziell nicht mehr möglich. Denn seit 11. Januar hat die Landesregierung verschärfte Regeln für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verordnet: Es gilt eine generelle Testpflicht. Zutritt erhalten soll nur, wer einen negativen Test vorweist – entweder einen höchstens 48 Stunden alten Schnelltest oder einen maximal drei Tage alten PCR-Test. Zudem muss während des Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden. Eine Neuerung, die man im Leimener Dr. Ulla-Schirmer-Haus skeptisch sieht.
"Wir hätten uns gewünscht, dass Tests unmittelbar vor dem Betreten Pflicht werden", übt Alexandra Heizereder, Sprecherin der Evangelischen Heimstiftung, die Trägerin des Heims ist, Kritik an den neuen Regeln. Tests seien lediglich Momentaufnahmen, die bereits einen Tag später eine Infektion nicht mehr ausschließen. "Ein 48 Stunden alter Test bringt nicht viel", betont sie. Aufgrund dessen hat die Leimener Einrichtung ein Konzept beibehalten, das bereits angewendet wurde. "Bei jedem Besucher wird vor dem Eintritt ein Schnelltest gemacht", sagt Heizereder. Das gelte für tägliche Besucher ebenso wie für solche, die einen Test aus der zugelassenen Zeitspanne mitbringen. "Wir hatten auch schon Besucher, die am Eingang ein Test-Kit aus der Tasche gezogen haben", berichtet Hausdirektorin Petra Koch.
Die Kosten dafür muss das Heim nicht selbst tragen. "Der Rettungsschirm der Pflegeversicherungen übernimmt monatlich die Kosten für 30 Tests pro Bewohner", so Heizereder. Bei über 120 Bewohnern kommen so in der Leimener Einrichtung über 3600 Tests im Monat zustande. Fast 600 habe man in der vergangenen Woche durchgeführt – wozu allerdings auch die täglichen Tests der Mitarbeiter und die der Bewohner zählen.
Die Maßgabe, dass ohne Schnelltest die Türen verschlossen bleiben, sei wörtlich zu nehmen. "Der Eingang ist nur zu den Besuchszeiten offen und sonst verschlossen", erklärt Koch. Wer anderweitig hinein wolle, müsse klingeln. Besuchszeit ist täglich in zwei Schichten von 14 bis 16 und 16 bis 18 Uhr. Für diese besteht eine Anmeldepflicht; zugelassen sind drei Besucher pro 15 Bewohner eines Wohnbereichs. Zur Teststation in der Cafeteria müssen indes nicht nur reguläre Besucher: "Jeder, der in die Nähe der Bewohner kommt, muss sich testen lassen", sagt Koch. Das schließe auch Ärzte, Handwerker oder Dienstleister ein. Wenn beispielsweise ein Handwerker aber nicht in die Nähe der Bewohner komme, befolge man statt Test das Abstandsgebot.