Schadensersatz-Prozess um das Neckargemünder Naturbad zieht sich in die Länge
Nur ein Ergänzungsgutachten ist nicht genug. Heidelberger Landgericht hörte den Sachverständigen nicht zum letzten Mal an.
Neckargemünd/Heidelberg. (cm) Das kann noch lange gehen: Der Schadensersatzprozess um Planungs- und Baumängel beim Teilumbau des Kleingemünder Terrassenfreibades in ein Naturbad zieht sich in die Länge. Nachdem das erste Gutachten vor einigen Jahren nicht alle Fragen beantworten konnte und ein Ergänzungsgutachten seit diesem Sommer vorliegt, könnten nun noch weitere Ergänzungsgutachten
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