Oberverwaltungsgericht - "Hitler-Glocke" darf hängen bleiben
Die Klage wurde abgelehnt - Glocke soll ein Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht sein
Herxheim am Berg. (dpa/lrs) Die sogenannte "Hitler-Glocke" im pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der dortigen evangelischen Kirche hängenbleiben. Eine entsprechende Klage sei abgewiesen worden, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Mittwoch mit (Aktenzeichen: 10 A 11557/18.OVG und 10 A 11561/18.OVG). Ein Bürger jüdischen Glaubens hatte darauf geklagt, den
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