Plus Baden-Württemberg

Gericht bestätigt Böllerverbot im öffentlichen Raum

Rechtsanwalt sah sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt - Richter: Verbot auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ist keine unverhältnismäßige Einschränkung

22.12.2020 UPDATE: 22.12.2020 16:26 Uhr 35 Sekunden
Symbolbild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Mannheim. (dpa/lsw) Ein Gericht hat das coronabedingte Böllerverbot im öffentlichen Raum bestätigt. Ein Rechtsanwalt ist mit einem Eilantrag gegen die Regel in der Corona-Verordnung am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Er wolle mit Familie und Freunden ins neue Jahr feiern und ohne Feuerwerk sei ihm das gänzlich unvorstellbar, hatte der Mann argumentiert. Das Verbot verletze

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