Gericht bestätigt Böllerverbot im öffentlichen Raum
Rechtsanwalt sah sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt - Richter: Verbot auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ist keine unverhältnismäßige Einschränkung
Mannheim. (dpa/lsw) Ein Gericht hat das coronabedingte Böllerverbot im öffentlichen Raum bestätigt. Ein Rechtsanwalt ist mit einem Eilantrag gegen die Regel in der Corona-Verordnung am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Er wolle mit Familie und Freunden ins neue Jahr feiern und ohne Feuerwerk sei ihm das gänzlich unvorstellbar, hatte der Mann argumentiert. Das Verbot verletze
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