Plus

Vogelgrippe-Schutz im Rhein-Neckar-Kreis: Tiere müssen in Ställen bleiben

Stallpflicht für Geflügel in zwölf Städten und Gemeinden des Kreises bis 15. März

01.02.2017 UPDATE: 02.02.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden

Rhein-Neckar. (RNZ) In Teilen des Rhein-Neckar-Kreises muss wegen der Vogelgrippe die seit 18. November 2016 geltende "Aufstallungspflicht" verlängert werden. Dies teilte das Veterinäramt des Kreises gestern mit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat demnach entschieden, dass durch die unteren Veterinärbehörden eine so genannte risikoorientierte regionale

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.