Drogen, Handys und Geld ins Gefängnis geschmuggelt
Das Amtsgericht verurteilte einen ehemaligen Auszubildenden im Vollzugsdienst zu zwei Jahren auf Bewährung.
Von Volker Endres
Mannheim. Eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung hielt Richter Holger Hamm am Amtsgericht Mannheim wegen Bestechlichkeit im Amt für tat- und schuldangemessen. Ein heute 26-jähriger Mann hatte als Auszubildender im Vollzugsdienst Geld, Mobiltelefone und auch Drogen in die Mannheimer Haftanstalt geschmuggelt. Mit dem Urteil folgten die Richter dem
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+