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Heidelberg

Wie man an eine Wohnung der GGH kommt - oder auch nicht

Das gerade fertiggestellte Quartier Höllenstein hat 335 Wohneinheiten in Neubauten. Doch nicht jeder Interessent kommt zum Zug.

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08.02.2021, 09:32 Uhr

In Kirchheim sind in den vergangenen Jahren 335 Neubau-Wohnungen im Quartier Höllenstein entstanden. Der vierte und letzte Bauabschnitt wurde im Dezember vergangenen Jahres abgeschlossen. Foto: Christian Buck

Von Denis Schnur

Heidelberg. Seit Ende 2020 ist es fertig: Das Kirchheimer Quartier Höllenstein, wo die städtische Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) in den vergangenen Jahren 335 Wohnungen neu gebaut hat. "Wir haben aus einer überalterten Siedlung aus den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Wohnungszuschnitten, die kaum noch vermietet werden konnten, ein attraktives Wohngebiet geschaffen", sagt Peter Bresinski, Geschäftsführer der GGH, stolz. Der letzte Bauabschnitt, der im Dezember abgeschlossen wurde, umfasste 85 seniorengerechte Wohnungen, die zum Großteil bereits vermietet sind.

Wie alle Wohnungen der GGH werden auch sie zu Preisen vermietet, die unter dem Heidelberger Durchschnitt liegen. Doch wer kann dort überhaupt einziehen? Und wie kommt man an die günstigen Wohnungen? Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Wohnungen hat die GGH überhaupt? Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ist der mit Abstand größte Vermieter in Heidelberg. Rund 7200 Wohneinheiten befinden sich derzeit im Bestand der GGH. In den nächsten Jahren wird dieser deutlich anwachsen, da die Gesellschaft auch auf den Konversionsflächen neue Wohnungen baut und der Gemeinderat beschlossen hat, auch Wohnungen anzukaufen, wenn sich die Möglichkeit ergibt. 3870 Wohnungen – und damit mehr als die Hälfte – sind preisgebunden, also vom Land gefördert und damit für die Mieter, die allerdings einen Wohnberechtigungsschein benötigen, nochmal deutlich günstiger. Damit vermietet die GGH über 70 Prozent der rund 5400 Sozialwohnungen in Heidelberg.

Und was zahlt man da? Die GGH als rein städtisches Unternehmen muss wirtschaftlich arbeiten, aber keine Gewinne erzielen. So liegen die Mieten klar unter den Vergleichsmieten privater Anbieter. Für Sozialwohnungen zahlen die Mieter im Durchschnitt 5,53 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete, für nicht gebundene Wohnungen sind es 7,54 Euro. Da variiert die Miete jedoch relativ stark. In modernen Neubauten – wie im Höllenstein-Quartier – liegt sie bei rund 10 Euro pro Quadratmeter.

Wie viele Wohnungen werden jährlich neu vermietet? Das hängt auch davon ab, ob die GGH gerade neue Wohnungen baut. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 500 Wohneinheiten neu vermietet. Dabei sei jedoch die Fluktuation in den nicht preisgebundenen Wohnungen höher. Für diese werden jährlich etwa 300 neue Mietverträge unterzeichnet, für Sozialwohnungen sind es etwa 200.

Hat man da überhaupt eine Chance oder ist der Andrang zu groß? Prinzipiell gibt es bei einem so überlasteten Wohnungsmarkt wie in Heidelberg natürlich eine riesige Nachfrage nach günstigem Wohnraum. Doch chancenlos ist eine Anfrage sicherlich nicht. In der Mietinteressentendatei der GGH sind aktuell zwar rund 3200 Haushalte vorgemerkt. Das bedeute jedoch nicht, dass diese alle noch immer auf eine Wohnung warteten, wie eine GGH-Sprecherin betont: "Der Wohnungswunsch bleibt ein Jahr gespeichert und wird dann automatisch gelöscht, wenn sich der Interessent nicht meldet und seinen Wunsch erneuert."

Die Nachfrage ist aber trotzdem größer als das Angebot. Wer kommt denn dann zum Zug? Für Sozialwohnungen ist das wichtigste Kriterium, dass die Mietinteressenten einen Wohnberechtigungsschein haben. Darüber hinaus ist laut der GGH-Sprecherin vor allem die "Dringlichkeit" eines Mietgesuches entscheidend, weniger das Datum der Bewerbung: "Unsere Interessentendatei ist keine Warteliste." Stattdessen hätten Interessenten oberste Priorität, denen der Verlust der bisherigen Wohnung drohe – etwa durch eine Räumungsklage. Ebenfalls als dringend gelten Haushalte, die eine größere Wohnung benötigen, um eine "Überbelegung" zu verhindern – zum Beispiel, weil Nachwuchs unterwegs ist. Ebenfalls prioritär behandelt werden Interessenten, denen die Miete drastisch erhöht wurde und die deshalb zügig eine neue Wohnung brauchen. "Hier bemühen wir uns, so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen", betont die GGH-Sprecherin und verspricht: "Jeder Einzelfall wird von uns sorgfältig abgewogen und geprüft." Neben der Dringlichkeit sei aber auch entscheidend, ob die Anforderungen der Interessenten (etwa in Bezug auf Stadtteil, Größe und Maximalmiete) auf frei werdende Wohnungen passen. Wer etwa denselben Wunsch habe wie viele andere – oder sehr spezielle Wünsche – müsse mit längeren Wartezeiten rechnen.

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein? Den Schein kann prinzipiell jeder Wohnungssuchende bekommen, dessen Einkommen unter den Grenzen liegt, die das Land festgesetzt hat. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind das etwa 51.850 Euro pro Jahr – für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 9000 Euro hinzu. Sozialverbände gehen davon aus, dass mindestens ein Drittel aller Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, möglicherweise sogar jeder zweite. Beantragen kann man diesen beim zuständigen Bürgeramt.

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