Von Holger Buchwald
Heidelberg. Neun Jahre war er weg, zunächst in Mannheim, dann in Mosbach: Jetzt ist Andreas Herrgen zurück an seiner alten Wirkungsstätte, der Staatsanwaltschaft Heidelberg, wo er 1996 seine erste Planstelle antrat. Vor zwei Wochen übernahm der 56-jährige Familienvater, der im Rhein-Neckar-Kreis lebt, die Leitung von Romeo Schüssler. 87 Personen arbeiten derzeit bei der Anklagebehörde, darunter 30 Staatsanwälte. Sie ist für Heidelberg und den größeren Teil des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Ein Gespräch über Corona, rechte Umtriebe und große Pläne.
Willkommen zurück in Heidelberg. Haben Sie Ihre alte Staatsanwaltschaft wiedererkannt?
Die Hälfte der Belegschaft hat gewechselt, ich kenne aber auch noch sehr viele – alle Abteilungsleiter, viele Wachtmeister und Servicekräfte. Das ist einerseits schön, so viele vertraute Gesichter wiederzusehen. Andererseits will ich bewusst nicht mit den Erinnerungen von vor zehn Jahren an die neue Aufgabe herangehen, sondern versuchen, die Behörde neu kennenzulernen.
Während des ersten Lockdowns hat die Polizei mitgeteilt, dass es weniger Straftaten gebe. Hat die Staatsanwaltschaft jetzt weniger zu tun?
Nur etwas weniger. Wenn wir die Zahlen von 2020 bis Ende Dezember hochrechnen, kommen wir auf 27.600 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte, letztes Jahr waren es 28.800. Im Moment sind wir also nur bei einem Rückgang von vier Prozent. Tatsächlich gab es weniger Wohnungseinbrüche, dafür hat sich die Kriminalität aber mehr ins Internet verlagert.
Haben Sie verstärkt mit coronatypischen Delikten zu tun: Maskenverweigerern, Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Volksverhetzung?
Was die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz angeht, gab es Ende Mai eine Gesetzesänderung. Fast alle Delikte wurden heruntergestuft – von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit. Das heißt, dass wir zwar in diesen Fällen die Akten prüfen und ans Amtsgericht weiterleiten, in der Hauptverhandlung sind wir aber nicht dabei. Das macht uns also seitdem nicht mehr sehr viel Arbeit, zu Beginn der Pandemie gab es aber viele Strafanzeigen, und es wurden auch etliche Strafbefehle beantragt. Verstöße gegen das Versammlungsrecht gab es im einstelligen Bereich zum Beispiel wegen Nichteinhaltung der Auflagen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht. In Mosbach gab es meiner Erinnerung nach ein Verfahren, auch da ging es um Verstöße gegen Auflagen.
Was machen die Ermittlungen gegen den Sinsheimer Arzt und "Querdenker" Bodo Schiffmann?
Die laufen derzeit noch. Wir müssen im einzelnen auswerten, ob die Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zu Recht oder zu Unrecht ausgestellt worden sind.
Ein typisches Delikt aus der Coronazeit ist auch der Subventionsbetrug. Kommt es häufig vor, dass jemand versucht hat, sich illegal Coronahilfen zu ergaunern?
Eine sehr große Rolle spielte das bislang noch nicht. Aber ja, wir hatten bis Ende September insgesamt zwölf Verfahren im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen mit einem Gesamtschaden von 85.000 Euro, in denen die Beschuldigten zum Beispiel falsche Identitäten angegeben haben oder fälschlicherweise behaupteten, sie hätten ein Gewerbe angemeldet. Ich denke, diese Fälle werden jetzt nach und nach bei uns aufschlagen.
Ein weiteres Thema, das in den letzten Monaten in Heidelberg für ordentlich Wirbel gesorgt hat, sind die antisemitischen Vorfälle bei der Burschenschaft Normannia. Wie weit ist da der Stand der Ermittlungen?
Wir sind relativ weit und ich denke, dass die Ermittlungen bald abgeschlossen werden können, aber nicht unbedingt noch in diesem Jahr.
Der Antisemitismusbeauftragte des Landes, Michael Blume, hatte in diesem Zusammenhang die Strafverfolgungsbehörden kritisiert. Wurde zu zögerlich gehandelt? Ist die Justiz auf dem rechten Auge blind? Immerhin sind ähnliche Vorwürfe aus der Normannia seit Jahren bekannt.
Wenn behauptet werden würde, dass meine Behörde auf dem rechten Auge blind wäre, müsste ich das entschieden zurückweisen. Wenn jetzt auch noch behauptet wird, es gebe Verbindungen zwischen der Justiz und den Burschenschaften, so wüsste ich davon jedenfalls nichts. Losgelöst von der Normannia und von Verbindungen ist es im Übrigen meine private Meinung, dass man jedenfalls mit übermäßigem Alkoholkonsum die Chancen für ein so gutes Examen, wie man es benötigt, um in der Justiz des Landes arbeiten zu können, sicher nicht erhöht – wenn es hier auch Ausnahmen geben mag. Und schließlich habe ich aus meiner Zeit als Dezernent für politisch motivierte Strafsachen schon in den 90er-Jahren hier in Heidelberg noch dunkel einen Vorfall in Erinnerung, bei dem beim Maiansingen die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen wurde. Die aktuellen Vorwürfe gegen die Normannia haben mich also nicht sehr überrascht.
Wieso wird dann so wenig getan?
Diese Einschätzung teile ich nicht, wir prüfen jeden Fall. Nehmen wir das Beispiel "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Dieser Straftatbestand hat genau definierte Voraussetzungen – beim Zeigen des Hitlergrußes kommt eine Strafbarkeit in Betracht, wenn die Handlung in der Öffentlichkeit oder im Rahmen einer Versammlung stattgefunden hat. Einen Hitlergruß in einem Verbindungshaus zu zeigen, wird im Zweifel erst einmal nicht öffentlich sein. Und dann stellt sich die Frage, ob das Treffen dort eine Versammlung im Sinne des Gesetzes war. Ohne dem Ergebnis unserer Prüfung vorgreifen zu wollen, das noch nicht feststeht: Manchmal müssen wir aus Rechtsgründen Verfahren einstellen, sodass ein Nicht-Jurist vielleicht den Eindruck bekommt, dass wir die Tat nicht verfolgen wollen. Dabei gilt ganz generell: Nicht alles, was abstoßend ist, ist auch strafbar. Bei einem privaten Treffen in kleiner Runde einen Hitlergruß zu entbieten, wird nicht strafbar sein, so abstoßend ich das finde.
In Mannheim haben Sie das Haus des Jugendrechts mit aufgebaut. Welche Schwerpunkte haben sie sich für Heidelberg vorgenommen?
Zunächst einmal will ich den Schwerpunkt meines Vorgängers Romeo Schüssler fortführen: Die häusliche Gewalt viel entschiedener zu bekämpfen. Das finde ich unglaublich wichtig, gerade da in Coronazeiten das Risiko solcher Übergriffe noch größer geworden ist. Das Thema wird von einer ganz engagierten Kollegin hier im Hause bearbeitet. Das zweite Thema haben Sie schon selbst genannt: Ich bin ein absoluter Fan des Hauses des Jugendrechts Mannheim. Es hat unglaublich viel Spaß gemacht, das aufzubauen und die Zusammenarbeit mit den Jugendgerichtshelfern und den Jugendsachbearbeitern der Polizei zu erleben. Insofern wäre das auch ein Traum, so etwas in Heidelberg realisieren zu können. Ich muss allerdings erst einmal Gespräche führen, vielleicht schon im Rahmen meiner Antrittsbesuche beim Landrat, beim Oberbürgermeister und beim Polizeipräsidenten.
Was sind die Vorteile eines Hauses des Jugendrechtes?
Das Ziel ist, wie immer im Jugendstrafrecht, erzieherisch einzuwirken auf jugendliche Straftäter. Man kann aber schneller, konsequenter und gleichmäßiger einwirken, wenn alles in einer Hand ist. Wenn kurz nach der Tat der Polizeibeamte, häufig zusammen mit dem Beschuldigten, zur Staatsanwältin geht und dort dann gleich die Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz besprochen werden, dann werden die Sanktionen sofort umgesetzt. Das ist für Jugendliche ganz wichtig, da sie ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden haben. Gleichzeitig geht es beim Haus des Jugendrechts auch darum, den Jugendlichen eine Perspektive zu eröffnen und auf sie einzuwirken. Wenn man ihnen gemeinnützige Arbeit auferlegt, wird diese in Einzelfällen auch sozialtherapeutisch begleitet. Das kann je nach Problemlage des jugendlichen Delinquenten auf Dauer mehr bringen, weil man auf ihn eingehen kann.