Plus Verwaltungsgericht Karlsruhe

Nein zur Raddemo auf der Autobahn von Heidelberg nach Mannheim

Organisatoren geben nicht auf und könnten vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen

22.06.2017 UPDATE: 23.06.2017 06:00 Uhr 59 Sekunden

Andernorts sind Fahrraddemos auf Autobahnen durchaus üblich - wie hier in Berlin auf der Avus. Diese Sternfahrt ist in der Hauptstadt bereits seit 40 Jahren Tradition - mit bis zu 100 000 Teilnehmern. Foto: ADFC Berlin

Heidelberg. (hö) Am Donnerstagnachmittag um exakt 15.19 Uhr urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die geplante Raddemo, die für diesen Sonntag auf der A 656 geplant ist: Die erste Instanz lehnte den Eilantrag des Studierendenrates als Veranstalter des Protestzugs ab, sich trotz des am Montag ergangenen Verbots der Stadt versammeln zu dürfen und die gut 14 Kilometer von Heidelberg

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.