Nein zur Raddemo auf der Autobahn von Heidelberg nach Mannheim
Organisatoren geben nicht auf und könnten vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen
Heidelberg. (hö) Am Donnerstagnachmittag um exakt 15.19 Uhr urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die geplante Raddemo, die für diesen Sonntag auf der A 656 geplant ist: Die erste Instanz lehnte den Eilantrag des Studierendenrates als Veranstalter des Protestzugs ab, sich trotz des am Montag ergangenen Verbots der Stadt versammeln zu dürfen und die gut 14 Kilometer von Heidelberg
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