Plus Angefochtene Heidelberger Kommunalwahl

"Kinderwahlrecht" ist rechtens

Verwaltungsgerichtshof wies die Klage zweier Heidelberger Anwälte ab

28.07.2017 UPDATE: 29.07.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden

Oberbürgermeister Eckart Würzner gab am 26. April 2014 das vorläufige Endergebnis der Kommunalwahl bekannt. Es hat Bestand. Foto: Rothe

Von Holger Buchwald

Die letzte Gemeinderatswahl liegt schon drei Jahre zurück, doch die beiden Heidelberger Rechtsanwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben fechten das Ergebnis immer noch an. Nun haben sie vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Niederlage erlitten.

Grund für die Klage war, dass 2014 zum ersten Mal auch schon 16-Jährige bei der Kommunalwahl ihre

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