Busunglück in Eberbach

Busfahrer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Wann es zum Verfahren kommt, ist unklar - Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft drohen

17.07.2018 UPDATE: 17.07.2018 13:00 Uhr 45 Sekunden

Ein Blick ins Innere des Busses. Foto: Anspach

Eberbach/Heidelberg. (dpa-lsw) Ein halbes Jahr nach dem Busunglück mit mehr als 40 Verletzten in Eberbach hat der Busfahrer Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Der Einspruch liege zur Prüfung bei der Geschäftsstelle, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Dienstag.

Damit bleibt unklar, wann es zu einem Verfahren kommt. Eine Prognose wollte die Sprecherin nicht abgeben. 

Bei dem Unfall Mitte Januar war ein Bus von der Straße abgekommen und frontal gegen eine Hauswand geprallt. Ein Gutachter hatte den Bus untersucht und technische Mängel ausgeschlossen. Die Anklagebehörde geht daher von einem Augenblicksversagen des Fahrers aus.

Den Ermittlungen zufolge soll ein Gegenstand, der im Bus auf den Boden gefallen war, den Fahrer abgelenkt haben. Was für ein Gegenstand das war, ist nicht bekannt. Der Busfahrer hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht geäußert.

Die Anklagebehörde in Heidelberg hatte Strafbefehl gegen den Mann wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in 43 Fällen erlassen. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Fahrer den Angaben zufolge bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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Mit einem Strafbefehlsverfahren soll in der Regel bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Akzeptiert ein Beschuldigter den Strafbefehl nicht, gibt es doch eine Gerichtsverhandlung.

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