Staatsanwaltschaft geht von "Augenblicksversagen des Fahrers" als Ursache aus
Technisches Gutachten schließt technische Mängel am Fahrzeug und andere Umstände wie zu hohe Geschwindigkeit aus.
Heidelberg/Eberbach. (fhs) Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat wohl der 55-jährige Busfahrer Schuld am Eberbacher Busunglück vom 16. Januar. Die Strafverfolgungsbehörde hat das technische Gutachten erhalten und geht nun "von einem Augenblicksversagen des Fahrers" aus. Dies gab sie am Freitag auf RNZ-Nachfrage bekannt.
Sprecher Tim Haaf zufolge ist das lange erwartete
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