Es wird erstmal keine Ganztagsgrundschule geben
Die Stadt will die Hortbetreuung behalten. Es gab eine Riesendiskussion über den Rechtsanspruch für Grundschüler.

Von Christoph Moll
Neckargemünd. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Doch wie soll er umgesetzt werden? Auch Neckargemünd muss entscheiden, ob das bewährte Modell mit an die Schule angegliedertem Hort erhalten werden oder ob die Grundschule die Betreuung übernehmen soll – dann für alle Kinder.
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