Staatsanwaltschaft geht von "Augenblicksversagen des Fahrers" als Ursache aus
Technisches Gutachten schließt technische Mängel am Fahrzeug und andere Umstände wie zu hohe Geschwindigkeit aus.

Ein Blick ins Innere des Busses. Foto: Anspach
Heidelberg/Eberbach. (fhs) Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat wohl der 55-jährige Busfahrer Schuld am Eberbacher Busunglück vom 16. Januar. Die Strafverfolgungsbehörde hat das



