Mosbach

Blendgranate im Schlafzimmer versteckt

Wegen illegalem Schießtraining auf ehemaligem Kasernengelände wurde ein 35-Jähriger nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

14.12.2020 UPDATE: 15.12.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden

Mosbach. (cao) Nach rund dreistündiger Verhandlung vor dem Mosbacher Amtsgericht sah Strafrichterin Angela Haaß die Tatvorwürfe als erwiesen an: Wegen Beihilfe beim Verstoß gegen das Waffengesetz sowie wegen des Besitzes einer Blendgranate und mehrer Rauch- und Nebelkartuschen verurteilte sie den Angeklagten Fabian W. zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro.

Dem ehemaligen KSK-Soldaten aus Calw wurde zur Last gelegt, mit seiner Firma zwischen 29. Juni und 1. Juli 2018 einen Lehrgang auf dem Gelände des Trainingscenters Retten und Helfen (TCRH) in Neckarelz organisiert, aber nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. So sei das Seminar, an dem sich mehrere Mitglieder des umstrittenen Vereins "Uniter" beteiligten, nur als medizinische Fortbildung beim TCRH deklariert worden, ohne dabei das geplante Schießtraining zu erwähnen und eine Erlaubnis dafür einzuholen. Der 35-jährige Angeklagte habe es versäumt, als Verantwortlicher des Lehrgangs eine Genehmigung für das Führen der verwendeten Softair-Waffen durch die Kursteilnehmer bei den entsprechenden Behörden zu beantragen, betonte die Staatsanwaltschaft.

In der Hauptverhandlung "korrigierte" der Angeklagte seine ursprüngliche Aussage gegenüber der Polizei, von dem Schießtraining nichts gewusst zu haben. Damals sei er von dem Beamten falsch verstanden worden. Er habe das Schießtraining zwar gemeinsam mit André S. geplant, gab er zu. Jedoch sei ihm von dem Gründer des rechtsgerichteten und mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachteten Vereins "Uniter" versichert worden, "dass dabei nur die Handhabung der Waffen trainiert und keine Übungen zum Angriffsschießen durchgeführt werden". Als ihm die paramilitärischen und deshalb verbotenen Übungen aufgefallen seien, habe er den Lehrgang sofort abgebrochen. Aus dem Verein sei er mittlerweile ausgetreten.

Die Softair-Waffen seien zwar legal zu erwerben, das Führen und Nutzen dieser ohne Genehmigung aber nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, erklärte ein Gutachter dem Gericht. Nach der Aussage mehrerer Zeugen war für Richterin Haaß klar, dass Fabian W. absichtlich niemanden über das geplante Schießtraining informiert habe, weil absehbar gewesen sei, dass dieses nicht genehmigt werden würde.

Die Blendgranate sowie fünf Nebel- und drei Rauchkartuschen wurden im Zuge der Ermittlungen zum Schießtraining bei einer Hausdurchsuchung im Schlafzimmer des ehemaligen KSK-Soldaten gefunden. Wie ein Gutachter des Landeskriminalamtes erklärte, handele es sich dabei um Bundeswehrbestände, die nicht im Handel vertrieben werden: "Sowohl die Blendgranate als auch die Nebel- und Rauchkartuschen fallen unter das Sprengstoffgesetz." Der Angeklagte gab an, diese von einem TCRH-Verantwortlichen erhalten zu haben, um diese zu vernichten. "Das habe ich versäumt", so der 35-Jährige. Für das Gericht war nicht abschließend zu klären, ob es sich bei den gefunden Sprengsätzen tatsächlich um jene handele, die dem Angeklagten vom TCRH übergeben wurden. "Es sieht eher nicht danach aus. Aber das ist für den Tatbestand des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz auch irrelevant", so die Richterin, die in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft folge.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob man in Revision gehen wolle, "werden wir noch überlegen", sagte Verteidiger Dr. Michael Schneider nach der Urteilsverkündung.