Bereits 2013 wurden die Gebäude der ehemaligen Küferei Wörner abgerissen. Seither harrt das Areal an der Stadtmauer einer neuen Nutzung. Foto: Rüdiger Busch
Buchen. (rüb) Mehr als fünfeinhalb Jahre sind seit dem Abbruch der Küferei Wörner vergangen. Seither ruht das Gelände im Dornröschenschlaf, da die geplante Wiederbebauung des Areals an der Stadtmauer bislang an den Klagen eines Anwohners scheiterte. Doch nun sind alle juristischen Hürden aus dem Weg geräumt: Am Montag, 15. April, möchte die Firma Hollerbach-Bau aus Hardheim mit Rodungs- und Vorbereitungsarbeiten beginnen. Im August 2020 soll die geplante viergeschossige Wohnanlage mit sechs seniorengerechten Wohnungen fertiggestellt sein.
Das jahrelange juristische Tauziehen hat dazu geführt, dass das Gelände mehr und mehr verwilderte. Dass sich auf der Brachfläche nun etwas tut, wird bei den politischen Entscheidungsträgern der Stadt erfreut zur Kenntnis genommen, wie in einer Stellungnahme deutlich wird: "Der Gemeinderat Buchen begrüßt grundsätzlich jedes Bauprojekt in der Innenstadt, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Gerade im Wohnungsbereich besteht Nachfrage auch und gerade nach zentral gelegenen Miet- und Eigentumswohnungen."
In diesem Fall sei mit der Altimmobilie Küferei Wörner ein marodes und unansehnlich gewordenes Gebäude abgebrochen worden, um für einen Neubau Platz zu machen, "der die Wohnfunktion unserer schönen historischen Altstadt stärkt". Nach den mehrfachen Änderungen der Planung, "die das Gebäude weniger dicht und massiv erscheinen lassen und mit denen Rücksicht auf die Belange der Angrenzer geübt wurde, sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, die jahrelange unansehnliche Lücke an der historischen Stadtmauer so zu schließen, dass das Stadtbild gewinnt und gleichzeitig die Nachfrage nach Wohnraum bedient wird. Und das ohne Flächenverbrauch auf der grünen Wiese, sondern da, wo schon seit vielen Jahrhunderten Menschen gewohnt haben."
Vier der sechs Wohnungen seien bereits verkauft, teilte Maximilian Hollerbach, Geschäftsführer von Hollerbach-Bau, im Gespräch mit der RNZ mit. Insgesamt wird eine Wohnfläche von rund 520 Quadratmetern geschaffen. Die einzelnen Wohnungen sind zwischen 65 und 109 Quadratmeter groß. Alle Wohnungen sind mit einem Aufzug erreichbar und haben einen Freisitz. Stellplätze sind in einer Tiefgarage auf Erdgeschossebene im gleichen Gebäude geplant.
Das Investitionsvolumen liegt bei rund 1,8 Millionen Euro. Die Fertigstellung der gesamten Anlage soll im August 2020 erfolgen, erklärte Hollerbach. Damit käme ein Projekt mit langer Vorgeschichte zum Abschluss. Nach dem Abbruch der alten Gebäude im Herbst 2013 hatte der Buchener Gemeinderat trotz Bedenken bezüglich der Größe des Bauwerks im April 2014 dem Bauantrag zugestimmt. Auch von Anwohnern waren im Vorfeld Bedenken geäußert worden, etwa zur Höhe des Bauwerks oder der beengten Zufahrtsmöglichkeit zwischen dem Neubau und dem Nachbargebäude.
Aufgrund der nachbarschaftlichen Bedenken wurde die Planung - ursprünglich waren acht Wohnungen vorgesehen - dann abgespeckt. Diese Variante mit nur noch sechs Wohnungen wurde 2016 vom Gemeinderat und anschließend vom Landratsamt genehmigt. Gebaut konnte aber immer noch nicht werden, da ein Anlieger Widerspruch einlegte. Der Hauptkritikpunkt: der seiner Ansicht nach zu geringe Abstand zwischen Bestandsgebäude und dem geplanten Neubau.
Der Rechtsstreit ging weiter: Zunächst wies das Regierungspräsidium Karlsruhe 2017 den Widerspruch zurück. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dann 17. Mai 2018 die Klage des Nachbarn gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 27. Februar den - juristischen - Schlussstrich gezogen: Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt und den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom Mai 2018 zurückgewiesen. Damit ist die Baugenehmigung rechtskräftig.
Info: Mit der Einrichtung der Baustelle und der Stellung eines Krans fallen am Parkplatz Schüttstraße bis auf Weiteres rund zehn Parkplätze weg.