Fridi Miller schaltet letzte Instanz ein
Wahlanfechtung geht vor Verwaltungsgerichtshof
Weinheim. (web) Obwohl das Verwaltungsgericht in Karlsruhe Fridi Millers (49) Klage gegen die Gültigkeit der Weinheimer OB-Wahl in allen Punkten zurückgewiesen hat, ist es noch lange nicht vorbei: Denn wer gehofft hatte, Dauerkandidatin Miller werde das Wahlergebnis vom 10. Juni 2018 akzeptieren, wurde am Donnerstag eines Besseren belehrt.
Nach ihrer Niederlage vor dem
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