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"Like"-Button: Gericht gibt Verbraucherzentrale weitgehend recht

Düsseldorf (dpa) - Die Einbindung des "Like"-Buttons von Facebook auf Webseiten von Unternehmen verstößt gegen deutsches Recht, wenn Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe an das Online-Netzwerk informiert werden.

09.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 05:41 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden
Facebook kurz vor Börsengang
Den «Like»-Button von Facebook können Unternehmen auf Websites platzieren. Damit setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher, selbst wenn sie nicht bei dem Netzwerk registriert sind. Verbraucherschützer zogen deshalb vor Gericht. Foto: Marc Tirl/Archiv

Düsseldorf (dpa) - Die Einbindung des "Like"-Buttons von Facebook auf Webseiten von Unternehmen verstößt gegen deutsches Recht, wenn Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe an das Online-Netzwerk informiert werden.

Das geht aus einem Urteil hervor, das das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch verkündete. In einer Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook gab das

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