Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN
Luxemburg (dpa) - Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter.

Luxemburg (dpa) - Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter.
Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Allzu weitreichende Auflagen hält er aber nicht für