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Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Luxemburg (dpa) - Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter.

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 12:46 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Kostenloses WLAN in Berlin
Urheberrechtsverletzung im offnenen WLAN - nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften dafür nicht die Betreiber des Hotspots. Foto: Stephanie Pilick/Archiv/Sambolbild

Luxemburg (dpa) - Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter.

Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Allzu weitreichende Auflagen hält er aber nicht für

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