Plus Verbraucher

Lahmes Internet? Bundesnetzagentur legt Mess-Vorgaben fest

Verbraucher können weniger zahlen, wenn ihr Internetanschluss nicht die versprochene Geschwindigkeit bietet. Jetzt gibt es behördliche Vorgaben, wie der Anschluss dafür untersucht werden muss.

08.12.2021 UPDATE: 08.12.2021 13:48 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Internetanschluss
Ein LAN-Kabel steckt in einem WLAN-Router. Foto: Fabian Sommer/dpa

Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.

In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+