Lahmes Internet? Bundesnetzagentur legt Mess-Vorgaben fest
Verbraucher können weniger zahlen, wenn ihr Internetanschluss nicht die versprochene Geschwindigkeit bietet. Jetzt gibt es behördliche Vorgaben, wie der Anschluss dafür untersucht werden muss.
Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.
In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn
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