Facebook muss Seite von "Der Dritte Weg" nicht entsperren
Gegen die Sperrung ihrer Facebookseite durch Facebook hatte die Partei geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag ab.
Karlsruhe. (dpa) Facebook muss eine gesperrte Seite der rechtsextremen Kleinstpartei "Der Dritte Weg" nicht bis nach der Bundestagswahl am 26. September freigeben.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Dienstag mit, dass ein Eilantrag der Partei auf unverzügliche Entsperrung am Vortag abgelehnt worden sei. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
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