Verwaltungsgericht: NetzDG verstößt teilweise gegen EU-Recht
Der Netzwerkdurchsetzungsgesetz - kurz NetzDG - ist in Deutschland das juristische Fundament, um Straftaten im Netz zu verfolgen. Wichtige Teile davon können nun aber nicht angewandt werden.
Berlin (dpa) - Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln teilweise gegen EU-Recht.
Die Richter in Köln gaben damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und des Facebook-Betreibers Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise
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